Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
Miteinander sprechen
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen - im Vorfeld und während der Pflege. Von dem Moment an, wo alles nicht mehr so einfach ist.
Stehen Sie als Pflegeperson - aus welchen Gründen auch immer - einmal nicht zur Verfügung, können Sie die 'Verhinderungspflege' in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege. Die Diakonie- und Sozialstationen sichern in Ihrer Abwesenheit die Betreuung und Pflege Ihres Angehörigen, auch in der Nacht.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel über die Pflegekasse, zusätzlich zu den Sachleistungen, bis zu einem jährlichen Betrag von 1.612 Euro.
Ich komme gerne zu dem Herrn nach Hause. Dort erledige ich kleinere und größere Aufgaben. Was ich am meisten schätze? Nähe und zusammen lachen!
Für eine Beratung oder Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an die Diakonie-Sozialstation in Ihrer Nähe, die Sie individuell betreut.