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Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

Miteinander sprechen

 

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen - im Vorfeld und während der Pflege. Von dem Moment an, wo alles nicht mehr so einfach ist.

 

Stehen Sie als Pflegeperson - aus welchen Gründen auch immer - einmal nicht zur Verfügung, können Sie die 'Verhinderungspflege' in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege. Die Diakonie- und Sozialstationen sichern in Ihrer Abwesenheit die Betreuung und Pflege Ihres Angehörigen, auch in der Nacht.

 

Die Abrechnung erfolgt in der Regel über die Pflegekasse, zusätzlich zu den Sachleistungen, bis zu einem jährlichen Betrag von 1.510 Euro.

 

 

 

 

Ernst genommen: Wir sind für Sie da - unabhängig von geistigen oder körperlichen Veränderungen.
Ernst genommen: Wir sind für Sie da - unabhängig von geistigen oder körperlichen Veränderungen.

     Ich komme gerne  

     zu dem Herrn nach Hause.

     Dort erledige ich kleinere und

     größere Aufgaben.

     Was ich am meisten  

     schätze? Nähe und

     zusammen lachen!

Diakonie- und Sozialstationen für die Region Heilbronn

Hausener Straße 2/1
74336 Brackenheim

Tel.: 07135 / 98 61 20
Fax: 07135 / 98 61 29